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Baugenehmigung Terrassenüberdachung Bayern

Die warmen Tage rufen förmlich dazu auf, den Alltag hinter sich zu lassen und das Leben im Freien zu genießen. Anstatt sich in den vertrauten vier Wänden aufzuhalten, können Sie Ihren Außenbereich in einen wahren Ort der Entspannung verwandeln – mit einem eleganten Sonnensegel, das sowohl Schutz vor intensiver Sonnenstrahlung als auch in Sachen Design ein echtes Highlight bietet. Wir zeigen Ihnen, auf welche Aspekte es ankommt.
Inhaltsverzeichnis
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  • In Bayern gelten spezifische Vorschriften nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO).
  • Ob eine Überdachung genehmigungsfrei oder -pflichtig ist, hängt unter anderem von Größe und Standort ab.
  • Für die meisten dauerhaften Terrassenüberdachungen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Das örtliche Bauamt ist die erste Anlaufstelle für Informationen und Antragsunterlagen.
  • Professionelle Beratung (Architekt, Statiker, Fachbetrieb) lohnt sich, um teure Fehler zu vermeiden.

Warum eine Terrassenüberdachung so attraktiv ist

Mit einer Terrassenüberdachung erschließen sich logischerweise zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihren Außenbereich nahezu bei jedem Wetter zu nutzen. Ob strahlende Sonne, Nieselregen oder sogar leichter Schneefall – dank eines stabilen Dachs bleiben Möbel, Grill und andere Utensilien geschützt. Aber damit nicht genug: Auch der eigene Komfort steigt erheblich, wenn man unbeschwert draußen sitzen kann, ohne ständig den Wetterbericht im Blick behalten zu müssen.

Doch so reizvoll der Gedanke an eine überdachte Terrasse auch ist, gilt in Bayern: Erst informieren, dann bauen. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) gibt hierfür den rechtlichen Rahmen vor, an den sich alle Bauherren halten müssen. Dabei sind die Vorschriften keineswegs Schikane – sie dienen unter anderem der Sicherheit, dem Brandschutz und der Vermeidung von Streitigkeiten mit Nachbarn. Zudem schützen sie auch den Bauherren selbst vor Fehlern in Bezug auf Statik oder Baumaterialien.

Gesetzliche Grundlagen in Bayern – Auf diese Dinge kommt es an

Die zentrale Rechtsquelle für Bauvorhaben in Bayern ist die Bayerische Bauordnung (BayBO). Sie regelt beispielsweise:

  • Welche Abstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen
  • Welche baulichen Veränderungen genehmigungsfrei sind
  • Welche Unterlagen für einen Bauantrag erforderlich sind
  • Wie der Brandschutz gewährleistet wird
  • Welche Rolle die Statik und die Sicherheit einer Konstruktion spielt

Zusätzlich zur BayBO können noch weitere Regelungen relevant sein, etwa lokale Bebauungspläne, Satzungen oder spezielle Vorgaben in Naturschutzgebieten. So kann es durchaus sein, dass in einem dörflichen Gebiet andere Vorschriften gelten als in einem städtischen Ballungsraum. Ebenfalls sind hiesige Denkmalschutzbestimmungen zu beachten, falls Ihr Gebäude oder das nähere Umfeld unter Denkmalschutz steht. In einigen bayerischen Gemeinden existieren außerdem Gestaltungsrichtlinien, die das Erscheinungsbild neuer Bauten regeln (zum Beispiel hinsichtlich Dachformen, Farben, Materialien). All diese Aspekte fließen in die Beurteilung eines Bauvorhabens ein. Daher empfiehlt es sich, bereits in der Planungsphase Kontakt mit dem örtlichen Bauamt aufzunehmen, um die relevanten Vorschriften zu erfragen.

Welche Terrassenüberdachungen sind genehmigungspflichtig?

Eine pauschale Aussage, ob eine Terrassenüberdachung immer genehmigungspflichtig ist, lässt sich nicht treffen. Allerdings gilt im Zweifel: Bei einer Terrassenüberdachung, die fest mit dem Gebäude verbunden ist, muss sehr oft eine Genehmigung eingeholt werden. Dies hängt vor allem von den folgenden Faktoren ab:

  1. Größe und Ausmaß der Überdachung: Ein kleines Vordach über der Eingangstür kann unter Umständen als verfahrensfrei eingestuft werden, während eine großflächige Überdachung mit massiven Pfosten genehmigungspflichtig ist.
  2. Abstandsflächen: Sobald die Konstruktion die vorgeschriebenen Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken unterschreitet, wird in der Regel eine Genehmigung notwendig.
  3. Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild: Die Terrassenüberdachung verändert die Fassade des Gebäudes. Gerade in Gebieten mit strengen Gestaltungssatzungen kann dies genehmigungspflichtig sein.

Wichtig! Darüber hinaus spielt die Frage eine Rolle, ob die Überdachung geschlossen ist oder nicht. Wer eine Überdachung mit seitlichen Glasfronten plant, die möglicherweise an die Definition eines Wintergartens heranreicht, muss strengere Vorgaben hinsichtlich Wärmedämmung und Statik erfüllen.

In der Regel ist eine Terrassenüberdachung also ein Bauvorhaben, das zumindest anzeige- oder genehmigungspflichtig ist. Auch wenn im Einzelfall keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte, ist es ratsam, sich dies vorab durch das zuständige Bauamt bestätigen zu lassen.

Welche Terrassenüberdachungen sind genehmigungsfrei?

Die Bayerische Bauordnung kennt auch Ausnahmetatbestände, bei denen keine formale Baugenehmigung eingeholt werden muss. Auch hierbei rücken vor allem Größe und Bauart in den Fokus. Manchmal sind Terrassenüberdachungen bis zu einer bestimmten Tiefe oder Fläche genehmigungsfrei, vorausgesetzt, sie erfüllen die vorgegebenen Abstandsflächen zu Nachbargrenzen und beeinträchtigen keine öffentlich-rechtlichen Belange (z. B. Brandschutz, Denkmalschutz, Naturschutz).

Wichtig ist allerdings, dass diese Genehmigungsfreiheit niemals automatisch gilt. Sie setzt voraus, dass sämtliche anderen Vorschriften eingehalten werden. Überschreitet die geplante Überdachung beispielsweise die zulässige Tiefe oder greift sie in den erforderlichen Grenzabstand ein, ist das Vorhaben nicht mehr verfahrensfrei. Auch bei verfahrensfreien Bauten kann eine sogenannte „Genehmigungsfreistellung“ angezeigt werden, bei der das Bauamt prüft, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Unser Tipp: Wer sich unsicher ist, sollte unbedingt das Gespräch mit dem örtlichen Bauamt suchen. Eine kurze schriftliche oder persönliche Anfrage bringt Klarheit und vermeidet, dass man nachträglich eine Terrassenüberdachung wieder abbauen muss.

Wie läuft eine Genehmigung ab?

Sollte sich bei der Vorabklärung herausstellen, dass für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung erforderlich ist, folgt in der Regel ein strukturierter Ablauf:

  1. Erstberatung beim Bauamt:

Häufig ist der erste Schritt ein Besuch oder ein Anruf beim zuständigen Bauamt. Dort können Sie Ihr Vorhaben skizzieren, die geplanten Maße nennen und Ihre Idee grob präsentieren. Das Bauamt gibt erste Hinweise, welche Unterlagen benötigt werden und ob eventuell weitere Behörden eingebunden werden müssen (z. B. Denkmalschutzbehörde).

  1. Planung und Statik:

Anschließend geht es darum, die Terrassenüberdachung detailliert zu planen. Ein professionell erstellter Bauplan wird häufig vorausgesetzt, gerade wenn es um größere Konstruktionen geht. Auch die Statik muss nachgewiesen werden, damit klar ist, dass die Konstruktion sicher ist und Schnee- oder Windlasten standhält. Oft übernimmt ein Architekt oder Statiker diese Aufgabe.

  1. Einreichen des Bauantrags:

Wenn alle Pläne, Nachweise und Formulare vorliegen, wird der offizielle Bauantrag gestellt. Dieser umfasst in der Regel:

  • Bauzeichnungen und Lagepläne
  • Statische Nachweise
  • Angaben zum Brandschutz (falls relevant)
  • Informationen zu Baustoffen und Gestaltung
  • Einverständniserklärungen der Nachbarn (falls Abstandsflächen tangiert sind)
  1. Prüfung durch die Behörde:

Das Bauamt prüft die eingereichten Unterlagen gründlich. Dabei wird geprüft, ob die Planungen den Vorschriften der BayBO entsprechen, ob lokale Bebauungspläne eingehalten werden und ob eventuell das Einvernehmen der Nachbarn erforderlich ist.

  1. Baugenehmigung:

Wenn die Prüfung abgeschlossen ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt das Bauamt die Genehmigung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Bauarbeiten beginnen. Es kann sein, dass Auflagen gemacht werden (z. B. Einhaltung bestimmter Brandschutzbestimmungen).

  1. Bauphase und Abnahme:

Bei größeren Bauvorhaben kann eine Zwischen- oder Endabnahme durch das Bauamt stattfinden. Bei einer Terrassenüberdachung von üblicher Größe ist dies meist unproblematisch, sofern man sich exakt an die genehmigten Pläne hält.

Beispiele aus der Praxis

Markisen Erlangen 2

Das kleine Vordach

Familie Maier möchte lediglich ein kleines Vordach über der hinteren Terrassentür anbringen, um bei Regen nicht ständig nass zu werden. Das Dach ist nur etwa 80 cm tief und wird an der Hauswand befestigt. Die Familie ist unsicher, ob eine Genehmigung notwendig ist, erkundigt sich beim Bauamt und erfährt, dass dieses Vordach aufgrund seiner geringen Ausmaße und da es alle Abstandsflächen einhält, verfahrensfrei ist. Dennoch lässt Familie Maier sich schriftlich bestätigen, dass keine Genehmigung erforderlich ist.

Die großzügige Überdachung

Herr und Frau Müller planen eine großflächige Terrassenüberdachung von über 20 Quadratmetern, die sich an zwei Seiten des Hauses entlangzieht. Zusätzlich wollen sie eine seitliche Verglasung anbringen, um vor Wind und Schlagregen geschützt zu sein. Das Bauamt teilt ihnen mit, dass hierfür in jedem Fall eine Baugenehmigung erforderlich ist, weil das Vorhaben nicht mehr unter eine geringfügige Änderung fällt. Ein beauftragter Architekt erstellt Baupläne und kümmert sich um die Einreichung des Bauantrags. Nach einigen Wochen Prüfung erteilen die Behörden die Genehmigung und die Bauarbeiten können starten.

Grenzbebauung und Nachbarschaft

Frau Schuster möchte ihre seitliche Terrassenüberdachung bis kurz vor die Grundstücksgrenze zum Nachbarn erweitern. Da hier besondere Abstandsflächen gelten, ist nicht nur das Bauamt, sondern auch das Einvernehmen des Nachbarn gefragt. Nachdem dieser zugestimmt hat, prüft das Bauamt, ob die Grenzbebauung möglich ist. Entscheidend ist, dass durch die Überdachung keine unzumutbare Verschattung entsteht und kein Brandschutzproblem vorliegt.

Grenzbebauung und Nachbarschaftsrecht

Gerade in dicht bebauten Wohngegenden kann es schnell zu Streitigkeiten mit den Nachbarn kommen, wenn eine Terrassenüberdachung zu nah an der Grundstücksgrenze errichtet wird. In Bayern schreibt die Bauordnung Mindestabstände vor, die eingehalten werden müssen, damit ausreichend Tageslicht, Brandschutz und Privatsphäre gewährleistet sind.

  • Abstandsflächen: Die Abstandsfläche richtet sich unter anderem nach der Höhe der Überdachung. Steht ein Pfosten direkt auf der Grundstücksgrenze, könnte dies mit dem Nachbarn abgestimmt werden müssen.
  • Einvernehmen mit dem Nachbarn: In manchen Fällen setzt die Genehmigung voraus, dass die Nachbarn dem Vorhaben zustimmen. Eine schriftliche Zustimmung kann mögliche Konflikte bereits im Vorfeld ausräumen.
  • Privatrechtliche Vereinbarungen: Selbst wenn das Bauamt grünes Licht gibt, kann es sein, dass andere privatrechtliche Regelungen – zum Beispiel ein eingetragenes Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht – betroffen sind. Auch hier ist es ratsam, frühzeitig Klarheit zu schaffen.

Baumaterial und Gestaltung

Neben den behördlichen Vorgaben kommt es natürlich auch auf den persönlichen Geschmack an. Eine Terrassenüberdachung kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen und sich somit optisch perfekt an die Architektur des Hauses anpassen. In Bayern, wo viele Gebäude von traditionellen Bauformen geprägt sind, kann die Wahl von Holz eine natürliche und gemütliche Atmosphäre schaffen. Wer ein moderneres Erscheinungsbild bevorzugt, setzt eher auf Metall- und Glas-Kombinationen.

  • Holz: Traditionelle, natürliche Optik, gute Isolationsfähigkeit, aber pflegeintensiver (regelmäßiger Holzschutz erforderlich).
  • Aluminium: Sehr pflegeleicht, leichtes Material, meist in verschiedenen Farbvarianten erhältlich, jedoch kostenintensiver in der Anschaffung.
  • Stahl: Robuste Variante mit hoher Tragfähigkeit, benötigt aber guten Korrosionsschutz.
  • Glas: Ideal, um eine helle, lichtdurchflutete Atmosphäre zu schaffen; je nach Statik und Größe kann Sicherheitsglas erforderlich sein.

Auch wenn die Materialwahl Geschmackssache ist, so muss sie natürlich ebenfalls in das baurechtliche Konzept passen. Manche Gemeinden haben strikte Vorgaben hinsichtlich Farbauswahl oder Material, vor allem in Schutzgebieten oder bei denkmalgeschützten Gebäuden.

Darum lohnt sich der Rat eines Experten

Die Konstruktion einer Terrassenüberdachung wirkt auf den ersten Blick vielleicht wie ein überschaubares Vorhaben, tatsächlich aber handelt es sich um ein echtes Bauprojekt – mit allen Konsequenzen, die das Baurecht vorsieht. Unter anderem sind folgende Punkte zu bedenken:

  1. Statik: Ein fachkundiger Statiker berechnet, welche Schneelasten das Dach aushalten muss und welche Träger- oder Pfostenstärke notwendig ist. Gerade in schneereichen Regionen Bayerns ist das nicht zu unterschätzen.

  2. Bauzeichnungen: Für den Bauantrag benötigen Sie in der Regel professionelle Pläne, die maßstabsgerecht sind und alle relevanten Maße sowie Schnitte enthalten.

  3. Brandschutz: Auch wenn Terrassenüberdachungen vergleichsweise unkritisch erscheinen, können brandschutztechnische Aspekte relevant werden – zum Beispiel, wenn neben der Überdachung ein Grill oder eine Feuerstelle steht.

  4. Behördengänge: Ein erfahrener Architekt oder Bauingenieur weiß, welche Anträge für welche Behörde notwendig sind und welche Fristen gelten. Das spart Zeit und Nerven.

  5. Streitigkeiten vermeiden: Mit einem professionell erstellten Plan und einer offiziellen Genehmigung ist man rechtlich auf der sicheren Seite. So lassen sich potenzielle Konflikte mit Nachbarn, Versicherungen oder Behörden deutlich reduzieren.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • „Wird schon keiner merken“: Viele denken, eine Terrassenüberdachung falle nicht auf oder bleibe unbemerkt. Doch Nachbarn oder zufällig vorbeikommende Baukontrolleure können rasch das Gegenteil beweisen.
  • Unzureichende Planung der Statik: Gerade in schneereichen Regionen Bayerns kann sich auf einer Terrassenüberdachung schnell eine große Schneemenge ansammeln. Eine Fehlberechnung kann gefährliche Folgen haben.
  • Vergessen des Brandschutzes: Auch wenn eine Terrassenüberdachung oft nicht übermäßig brandgefährdet ist, spielt die Nähe zu Fenstern, Türen oder Dachvorsprüngen eine Rolle. Außerdem darf man Dachkonstruktionen nicht beliebig neben Feuerstellen oder Grills anbringen.
  • Konflikte mit Nachbarn ignorieren: Wer die Nachbarn nicht in seine Pläne einweiht, riskiert späteren Streit. Eine frühzeitige Absprache klärt oft Missverständnisse, vor allem wenn die Grenzbebauung betroffen ist.

Wir halten fest

Eine Terrassenüberdachung kann das Leben im eigenen Zuhause enorm bereichern. Vom gemütlichen Frühstück an der frischen Luft bis zum lauschigen Abend im Kerzenschein – dank des schützenden Dachs sind Sie weitgehend unabhängig von den Launen des Wetters. Allerdings ist es in Bayern (und auch in anderen Bundesländern) unerlässlich, vorab die rechtlichen Grundlagen zu klären, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Ob genehmigungsfrei oder baugenehmigungspflichtig, ob Holz oder Aluminium, ob kleines Vordach oder großzügige Veranda: Jeder Fall ist individuell und sollte sorgfältig geplant werden. Das örtliche Bauamt hilft bei Fragen weiter, und professionelle Unterstützung durch Architekten oder Statiker gibt zusätzliche Sicherheit. 

Abschließend gilt: Wer den Prozess strukturiert angeht, sich frühzeitig informiert und auch die Nachbarn einbezieht, kann sich in der Regel entspannt zurücklehnen. Am Ende steht eine Terrassenüberdachung, die Freude macht und sich nahtlos in das Gesamtkonzept Ihres Hauses einfügt. So schaffen Sie sich einen echten “Top-Spot”, an dem Sie die bayerische Natur genießen können – ob bei Sonnenschein, unter wolkenverhangenem Himmel oder an lauen Sommerabenden. Und mit dem guten Gefühl, alles richtig gemacht zu haben, klingt jeder Tag noch ein Stückchen entspannter aus.

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